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Das raten die Experten

Das E-Bike gut versichern

E-Bikes sind in der Anschaffung deutlich teurer als ein herkömmliches Fahrrad. Es sollte daher gut versichert werden Foto: ERGO Group

Elektrofahrräder werden in Deutschland immer beliebter. Sie sind aber nicht nur bequemer zu fahren, sondern in der Anschaffung auch deutlich teurer als herkömmliche Drahtesel. Ein Diebstahl wäre daher besonders ärgerlich und auch ein kaputter Akku geht ins Geld. „Wer ein E-Bike besitzt, sollte es also gut absichern. Über die Hausratversicherung sind Einbruchdiebstähle versichert“, rät Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO. Das heißt: Wird das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum gestohlen, kommt sie dafür auf. Damit das abgeschlossene E-Bike während des Einkaufs beim Bäcker oder während der Arbeit ebenfalls gegen Diebstahl versichert ist, können Radfahrer bei den meisten Hausratversicherungen einen speziellen Zusatzbaustein abschließen. Einige Hausratversicherer bieten auch einen Vollkasko-Baustein für E-Bikes an. Damit springt die Versicherung nicht nur bei Diebstahl ein, sondern leistet unter anderem auch bei Zerstörung oder Beschädigung, zum Beispiel nach einem Sturz. Peter Schnitzler: „Weiterer Vorteil: Der teure und empfindliche Akku sowie Schäden an der Elektronik sind häufig mitversichert. Eine Alternative sind spezielle E-Bike-Versicherungen. (nw)

Minijobs werden attraktiver

Ob Angestellte, Selbständige, Studenten oder Rentner – jeder kann mit einem Minijob ab Oktober bis zu 520 Euro im Monat steuerfrei dazu verdienen – 70 Euro mehr im Monat als bisher. Zugleich steigt ab dem 1. Oktober auch der Mindestlohn um 1,55 Euro auf 12 Euro pro Stunde. Diese Änderungen wurden im Sommer mit dem Mindestlohnerhöhungsgesetz (bmas.de unter Service/Gesetze) verabschiedet.

„Die über sechs Millionen Minijobber/-innen müssen nicht mehr ihre Arbeitszeit reduzieren, nur weil der Mindestlohn ab Oktober von 10,45 Euro auf 12,00 Euro steigt“, begrüßt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) die Neuerung. „Beschäftigte bleiben im 520-Euro-Limit, wenn sie maximal 43,33 Stunden im Monat arbeiten. „Verdienen sie mehr als den Mindestlohn von zwölf Euro, reduziert sich die Stundenzahl entsprechend.“

Neu ist auch, dass künftig der Minijob-Status nicht mehr gefährdet ist, wenn der Mindestlohn steigt. Denn die Verdienstgrenze wurde dynamisch angepasst. Das heißt: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze. Der Verdienst aus einem Minijob wird in der Regel pauschal versteuert und muss deshalb nicht mehr in der Steuererklärung angeben werden. (www.bvl-verband.de). (nw) 
  

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