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Der Ambulante Pflegedienst der DRK-Schwesternschaft übernimmt Hilfen im Haushalt

So lang wie möglich zu Hause bleiben dank Haushaltshilfe der DRK-Schwesternschaft Hamburg

Foto: thinkstock, Ambulanter Pflegedienst

WINTERHUDE Der Ambulante Pflegedienst Winterhude hat sich seit der Gründung vor knapp drei Jahren mittlerweile gut etabliert. In dieser Zeit ist aufgefallen, dass Anfragen nach den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen nahezu immer den Erstkontakt ausmachen, sodass sich der Ambulante Pflegedienst dazu entschieden hat, diese auszubauen.

Viele Pflegedienste decken die Leistungen in Form von Unterstützung im Haushalt nicht mehr ab, weil es für die Kürze der Dauer ein zu hoher Aufwand ist. Hintergrund: Krankenhausvermeidungspflege oder Unterstützungspflege bzw. die in § 38 SGB (Sozialgesetzbuch) festgelegten haushaltsnahen Dienstleistungen, die durch den Arzt verordnet und die Krankenkasse bewilligt werden, stellen immer nur eine kurzzeitige Leistung dar und keine langfristige wie bei Patienten mit einem Pflegegrad. Die DRK-Schwesternschaft Hamburg e. V. bietet daher in ihrem Ambulanten Pflegedienst Winterhude die Krankenhausvermeidungspflege auf der Leistungsgrundlage des § 37, Abs. 1 SGB an, d. h. Hilfe im Haushalt für alleinstehende Personen. Die Notwendigkeit der Hilfe muss vom Arzt ausgestellt werden, weil keine Pflegebedürftigkeit nach den Graden 1 bis 5 besteht. Ebenfalls in § 38 SGB 5 geregelt ist die angebotene Haushaltshilfe, die die Krankenkassen für maximal 28 Tage bewilligen, wenn eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht durchführen kann, weil sie sich beispielsweise ein Bein gebrochen hat und Unterstützung benötigt. Ebenfalls im Programm hat die Schwesternschaft die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts – Kostenträger ist hier die Grundsicherung, die über das Sozialamt abgerechnet wird. (wb)

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Ambulante Pflege und Beratung gGmbH der DRK-Schwesternschaft Hamburg e. V.
T 350 353 013
Mo–Fr 10 bis 15 Uhr
apb@schwesternschafthamburg.drk.de

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