„Achtung, auf der Autobahn liegt ein Teppich“
STORMARN Mit der Sommerzeit häufen sich auch wieder die Meldungen im Verkehrsfunk, die vor auf der Fahrbahn liegenden Gegenständen warnen. Mal ist es nur ein Spanngurt, mal ein Kantholz oder ein Fahrradkorb, mitunter sind es ganze Kommoden oder Fahrräder. Was zunächst harmlos klingt, stellt durchaus eine ernste Gefahr dar.
Alle Verkehrsteilnehmer haben grundsätzlich dafür zu sorgen, dass sie nichts auf der Straße zurücklassen bzw. verlieren, was anderen gefährlich werden könnte, betont das von der HUK-Coburg getragene Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. Das verlangt auch der Paragraph 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach ist es verboten, „die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann“. Gehen einem Teile der Ladung verloren, sind diese umgehend zu beseitigen oder zumindest so zu kennzeichnen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 60 Euro geahndet und können – je nach Schwere des Vergehens – auch einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen. Kommt es zu einem Unfall und wenn Personen verletzt werden, handelt es sich um einen Straftatbestand, bei dem ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Verlorene Objekte können jedoch nur dann selbst entfernt werden, wenn sie sich auf Straßen befinden, für die eine niedrige Geschwindigkeit vorgeschrieben ist. Auf Schnellstraßen oder gar Autobahnen verbietet sich dies von selbst, um nicht nur eine Gefährdung der eigenen Person, sondern auch anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Das Betreten bzw. Überqueren der Autobahn ist daher verboten. Am besten man informiert schnellstmöglich die Polizei – dabei sind genaue Ortsangaben gefragt. (aum)
Hunde im Sommer nicht im Auto lassen
Hunde sollten während der warmen Jahreszeit niemals im Auto alleingelassen werden, da ernsthafte Gesundheitsschäden bis hin zu Lebensgefahr drohen. Das gilt auch, wenn das eigene Vorhaben eigentlich nur wenige Minuten dauert. Die Temperatur im nicht klimatisierten Innenraum steigt jede Minute um ein Grad. Für im Auto wartende Hunde wird das schnell lebensgefährlich. „Viele bedenken nicht, dass ihre vierbeinigen Freunde nur über wenige Schweißdrüsen verfügen und sie die Körpertemperatur kaum selbst regulieren können“, sagt Manuel Jäschke, Tierversicherungsexperte der Barmenia Versicherungen: „Selbst wenn die Fenster einen schmalen Spalt breit geöffnet bleiben, ist die Luftzirkulation im Wageninneren zu gering, um für Kühlung zu sorgen.“ Auch Schattenparkplätze schützen nicht vor Überhitzung. Warnzeichen bei Hunden sind eine flache, schnelle Atmung, Abgeschlagenheit, glasige Augen sowie eine dunkel verfärbte Zunge. (txn)
Tipps: www.barmenia.de