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ADAC: Kindersitz passt nicht auf jedem Fahrrad

Früher fuhren die Kinder einfach hinten auf dem Sattel mit Foto: pixabay
Früher fuhren die Kinder einfach hinten auf dem Sattel mit Foto: pixabay
Der Transport von Kindern mit dem Fahrrad steht bei jungen Familien hoch im Kurs. Besonders Trekkingräder sind für den Allroundgebrauch allerdings nicht immer ausgelegt. Sobald das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird, kann es zu Beschädigungen des Fahrrads kommen. Der ADAC fordert die Hersteller deshalb auf, das zulässige Gesamtgewicht gut lesbar am Rad anzubringen und Angaben zur Montage und Standfestigkeit in der Anleitung herauszustellen.

Bei einem Test mit der Stiftung Warentest von 20 Trekkingrädern hatte der ADAC zusätzlich Kindertransportmittel überprüft. Getestet wurden dabei beispielhaft die nachträgliche Montage, Standsicherheit und Belastungsfähigkeit anhand von drei gängigen Kinderfahrradanhängern der Marken Croozer, Thule und Monz und von zwei Kinderfahrradsitzen der Marken Römer und Hamax.

Wer sein Trekkingrad für den Kindertransport nutzt, sollte bereits vor dem Kauf klären, welche Systeme sich montieren lassen. Hier empfiehlt sich stets eine ausführliche Beratung im Fachhandel. Denn die Testergebnisse zeigten, dass der Kindertransport nicht immer problemlos möglich war.

Der Kinderanhänger von Monz konnte zum Beispiel bei keinem der 20 Trekkingräder montiert werden, der von Croozer dagegen bei jedem. Oftmals fehlen auch Angaben vom Hersteller, ob Fahrradanhänger überhaupt benutzt werden dürfen.

Außer der richtigen Montage sind der sichere Stand sowie die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts wichtig. Gerade bei zusätzlichen Belastungen mit Gepäck für längere Radtouren und einem vollbesetzten Kinderanhänger ist die Belastungsgrenze des Fahrrads schnell erreicht. (ots/mra)

Jetzt gehen Marder wieder auf Autos los

Ab jetzt wird zugebissen: Im Juni beginnt die Paarungszeit der Steinmarder. Die Männchen verteidigen dann heftig ihr Revier. Unsichere Zeiten für Autofahrer. Besonders für alle, die zwischen Orten hin- und herpendeln, an denen unterschiedliche Marder den Motorraum heimsuchen.

Die kleinen Raubtiere lieben den engen Platz unter der Motorhaube: Eine kuschelige Höhle zum Wohlfühlen. Allein der Geruch eines vermeintlichen Konkurrenten, der seine Duftmarke hinterlässt, kann ihr Wohlgefühl trüben. In diesem Moment sind wilde Beißattacken vorprogrammiert.

Autofahrer mit Straßengarage müssen damit rechnen, dass sich Marder zum Beispiel an den Kabeln ihrer Zündkerzen oder an den Brems- und Kühlwasserschläuchen ihrer Pkw vergehen. Das kann, wie die HUK-Coburg mitteilt, teuer werden. 46.000 Schäden verursachten Marder an den Pkw ihrer Kunden im vergangenen Jahr. Die Regulierung kostete mehr als 13 Millionen Euro.

Aber es kann nicht nur teuer, sondern auch gefährlich werden. Oft bleiben die Schäden unentdeckt, da die spitzen Zähne der Raubtiere oft nur stecknadelgroße Einstiche hinterlassen. Einziger Trost: Marderschäden sind oft, aber nicht immer, in der Teilkasko mitversichert. (mra)

Andere Länder, andere Limits für Kanister

Wer im Autourlaub auf Reservekraftstoff angewiesen ist, muss sich über die Regelungen der Urlaubsländer gut informieren. Für die Mitnahme von Kraftstoff im Ersatzkanister gibt es in den meisten Ländern Höchstgrenzen. In einigen ist es sogar ganz untersagt, Reservekraftstoff ein- oder mitzuführen, so etwa in Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Luxemburg und Rumänien. Auch auf Schiffen gelten häufig Mitnahmeverbote.

Die erlaubte Höchstmenge variiert je nach Reiseland zwischen fünf und 25 Litern. In Italien, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Slowenien und Tschechien dürfen zehn Liter im Fahrzeug sein. Diese Menge gilt auch in Belgien, Dänemark, Frankreich, Lettland und Spanien als angemessen. In der Schweiz, der Türkei und in Liechtenstein sind 25 Liter erlaubt.

Darüber hinaus empfehlen die Sachverständigen der Dekra, auf folgende Punkte zu achten: Aus Sicherheitsgründen nicht mehr als zehn Liter Kraftstoff mitführen. Den Kanister im Kofferraum mit Sicherheitsabstand zu den Insassen unterbringen und gut sichern, damit er während der Fahrt nicht durch Gepäckstücke beschädigt werden kann. Die Kanister für die „stille Reserve“ müssen der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen. (mra)
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