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Wie soll nach dem Ableben mit den persönlichen Daten und Konten umgegangen werden?

Den digitalen Nachlass regeln

Rechtzeitig regeln, wie mit dem digitalen Erbe umgegangen werden soll Foto: gettyImages

Immer mehr Menschen nutzen soziale Medien, Cloud-und Messaging-Dienste, kaufen online ein und wickeln ihre Bankgeschäfte oder andere Verträge digital ab: Wenn sie dann sterben, bleiben eine Menge Daten im Netz zurück. Und ihren digitalen Nachlass haben bisher nur die wenigsten geregelt. So beginnt für viele Erben nach dem Tod des Erblassers eine lästige Suche nach Vertragsdaten, Online-Accounts und dazugehörigen Zugangsdaten.

Bestehende Verträge gehen im Todesfall zumeist auf die Erben über. Daher sollten zum Beispiel laufende Verträge, Abos und kostenpflichtige Mitgliedschaften nach einem Todesfall gekündigt werden. Dazu sind Bevollmächtigte und Erben allerdings nur in der Lage, wenn eine digitale Nachlassregelung vorliegt. Mit einer solchen legt man fest, welche Vertrauensperson das digitale Erbe verwalten und wie mit den persönlichen Daten oder Konten umgegangen werden soll. Ferner kann dieses besondere Testament bestimmen, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet werden soll oder ob Profile zu löschen sind.

5 Tipps rund um Ihren digitalen Nachlass

1. Legen Sie zeitig fest, wer sich um Ihr digitales Erbe kümmern wird. Halten Sie dies handschriftlich in einer Vollmacht fest. Die muss mit einem Datum versehen und unterschrieben sein sowie „über den Tod hinaus“ gelten.

2. Erstellen Sie eine Übersicht über alle Accounts mit Benutzernamen und Passwörtern und hinterlegen Sie sie an einem sicheren Ort .

3. Legen Sie detailliert fest, was mit Ihren Konten und Daten passieren soll.

4. Regeln Sie auch, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten geschehen soll.

5. Der digitale Nachlass lässt sich auch im Testament regeln. Dieses sollte dann ebenfalls alle Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und anderen Internet-Diensten enthalten. Man kann darin auch festlegen, welche Personen Einblick in die Daten erhalten soll. csl

Terminhinweis: Die Verbraucherzentralen bieten zwischen dem 7. und 11. November acht Online-Vorträge zum Thema „Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung“ an. Die Teilnahme ist kostenfrei, Anmeldung unter: www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/gesundheit-pflege/digitale-vorsorge-und-nachlass-jetzt-zum-onlinevortrag-anmelden-63269
     

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