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ABGABE der Unterlagen rechtzeitig planen

2022 kommt Reform der Grundsteuer

Eigentümer müssen bis zum 31. Oktober eine Feststellungserklärung einreichen Foto: djd/Jürgen

Eigentümer von Wohn- und Geschäftsgrundstücken sollten sich den 31. Oktober 2022 im Kalender markieren. Denn bis zu diesem Zeitpunkt müssen sie voraussichtlich ihre Feststellungserklärung von Grundsteuerwerten abgeben – egal ob die Grundstücke vermietet oder selbst genutzt werden. 

Eine elektronische Einreichung der Feststellungserklärung wird allerdings erst ab dem 1. Juli 2022 möglich sein. Die Finanzverwaltung wird dann die Werte von insgesamt ca. 36 Millionen Grundstückseinheiten in Deutschland neu bestimmen. „In der Feststellungserklärung sind z. B. Angaben zur Art (z. B. Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum) und Lage (Adressangaben) des Grundstücks, Bodenrichtwert, Grundstücks- und Gebäudefläche sowie Baujahr des Gebäudes einzureichen. Das variiert aber zum Teil zwischen den Bundesländern. Die Unterlagen müssen zeitnah zusammengetragen werden, um die Frist nicht zu versäumen“, so die Steuerberaterkammer Hamburg.

Wichtige Einnahmequelle für Kommunen

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Es handelt sich um eine jährliche Steuer, die grundsätzlich auf das Eigentum von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Sie kann von Vermieter/-innen über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter/-innen umgelegt werden. Letztlich zahlt also nahezu jeder Bürger – ob direkt oder indirekt – Grundsteuer.

Die Abgabe der Erklärungen soll dann zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 elektronisch über Elster erfolgen. Das können die Eigentümer/-innen eigenständig erledigen, oder sie lassen sich durch Steuerberater/-innen unterstützen. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung erfolgt voraussichtlich Ende März 2022. Wie hoch die neue Grundsteuer ist, erfahren die Eigentümer/-innen erst im Jahr 2025. Denn das hängt – wie auch schon bisher – ausschließlich vom Hebesatz ab, den jede Gemeinde individuell festlegt. Die Hebesätze können in den rund 11.000 deutschen Gemeinden zwischen 0 oder auch über 1.000 Prozent liegen. Die Gemeinden sind deshalb zwar angehalten, ihre Grundsteuer-Einnahmen in etwa auf dem gleichen Niveau zu belassen, verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.

Ab 1. Juli via Elster

Um die notwendigen Unterlagen rechtzeitig parat zu haben, sollten Eigentümer/-innen das Thema zeitnah angehen. Idealerweise kann dann ab dem 1. Juli 2022 mit der Feststellungserklärung begonnen werden. Denn viel Zeit bleibt nicht: Die Angaben in der Feststellungserklärung müssen binnen vier Monaten, also bis zum 31. Oktober 2022 über Elster übermittelt worden sein. Wer sich das nicht selbst zutraut, sollte einen Steuerberater hinzuziehen. (wb)

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