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Themenwelten Bergedorf
Immobilien 03/2019

So gelingt die Finanzierung

Diese Punkte sollten Bauherren und Immobilienkäufer beherzigen

Wer bauen oder kaufen will, sollte sich bereits im Vorfeld ausrechnen lassen, wie viel Immobilie er sich leisten kann und wie die Finanzierung optimal gestaltet wird. Foto: LBS
Wer bauen oder kaufen will, sollte sich bereits im Vorfeld ausrechnen lassen, wie viel Immobilie er sich leisten kann und wie die Finanzierung optimal gestaltet wird. 
Foto: LBS
Das eigene Zuhause ist für die meisten Menschen die größte Anschaffung im Leben – da sollte man erstens nichts dem Zufall überlassen und zweitens gut vorbereitet sein. Im Folgenden einige grundlegende Ratschläge der LBS, worauf bei der Finanzierung von Haus oder Wohnung zu achten ist.

Eigenkapital: Zu einer soliden Finanzierung gehört ausreichendes Eigenkapital. Etwa 20 Prozent sollten es im Normalfall mindestens sein. Das heißt: Bei Kosten von 300.000 Euro sollte man 60.000 Euro an Erspartem mitbringen. Guthaben auf einem Bausparvertrag zählen dazu.

Tilgung: Immobilienfinanzierer können sich dank der niedrigen Zinsen höhere Kreditsummen leisten als noch vor einigen Jahren. Darin liegt bei Annuitätendarlehen aber auch ein Risiko, das vielen nicht bewusst ist: Je niedriger die Zinsen sind, desto länger dauert bei gleicher prozentualer Anfangstilgung die Entschuldung. Wer beispielsweise ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro aufnimmt und eine jährliche Anfangstilgung von einem Prozent vereinbart, benötigt bei einem Zinssatz von sechs Prozent gut 32 Jahre, bis er schuldenfrei ist. Zum Vergleich: Bei einem Zinssatz von nur drei Prozent und ebenfalls einem Prozent jährlicher Anfangstilgung sind es hingegen mehr als 46 Jahre. Da bei niedrigeren Zinsen die monatliche Belastung deutlich geringer ist, sollte dieser Spielraum zu höheren Tilgungssätzen genutzt werden, rät die LBS. Nur so kann eine schnelle und günstige Rückzahlung des Darlehens erreicht und das Risiko einer steigenden Belastung nach Ablauf der Sollzinsbindung reduziert werden.

Zinssicherung: Wann die Zeit der Niedrigzinsen endet, kann niemand voraussehen. Wer seine Finanzierung mit einem Bausparvertrag kombiniert, kann sich das heutige niedrige Zinsniveau bis zur letzten Rate sichern, auch wenn diese erst in 20 oder 25 Jahren fällig ist. Diese Zinssicherung ist im jetzigen Umfeld besonders attraktiv. Für Haushalte, die ihre Finanzierung bei einem deutlichen Zinsanstieg nicht mehr tragen könnten, ist eine langfristige Zinssicherung sogar von existenzieller Bedeutung.

Das Eigenheim ist in der Regel die größte Anschaffung im Leben. Sie sollte gut überlegt und geplant sein. Foto: LBS
Das Eigenheim ist in der Regel die größte Anschaffung im Leben. Sie sollte gut überlegt und geplant sein. Foto: LBS
Förderung: Die staatliche Wohn-Riester-Förderung kann bei einer Eigenheimfinanzierung Vorteile von mehreren Zehntausend Euro bieten. Das spart Zinsen und verkürzt die Finanzierungslaufzeit erheblich. Wohn-Riester kann sich für Familien mit Kindern ebenso lohnen wie für Besserverdiener. Es bestehen keine Einkommensgrenzen. Auch das neue Baukindergeld vom Bund kann hilfreich sein. So erhält eine Familie mit zwei Kindern über einen Zeitraum von zehn Jahren ingesamt 24.000 Euro Zuschuss. Steckt sie diese Summe konsequent in die Tilgung, kann sie die Gesamtkosten ihrer Baufinanzierung zusätzlich um mehrere Zehntausend Euro senken.

Beratung: Angesichts der großen Nachfrage nach Wohnimmobilien insbesondere in Großstädten wie Hamburg ist es oft nicht leicht, an das Wunschobjekt zu kommen. Sinnvoll ist es deshalb, sich bereits im Vorfeld ausrechnen zu lassen, wie viel Immobilie man sich leisten kann und wie die Finanzierung optimal gestaltet wird. Eine solche Berechnung bieten zum Beispiel die Sparkassen und die LBS kostenlos an. Dadurch kann man die Suche zielgerichtet gestalten. Und wenn man dann auf das passende Objekt stößt, verliert man keine Zeit mehr und hat so vielleicht einen Vorteil gegenüber anderen Kaufinteressenten.

Rechtliches

Wenn der Makler klingelt

Nicht immer ist ein unbestellter Anruf bei Immobilienverkäufern verboten

So gelingt die Finanzierung Image 1
Gesetze und Rechtsprechung schützen den Verbraucher davor, von gewerblichen Anbietern mit Werbeanrufen belästigt zu werden. Doch wenn man als Immobilienverkäufer selbst seine Telefonnummer in der Öffentlichkeit angibt, muss man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern einen solchen Kontaktversuch hinnehmen. Der Fall: Eine Frau bot ihre Eigentumswohnung auf einem öffentlich einsehbaren Internetportal zum Verkauf „von privat“ an. Das hatte zur Folge, dass sie von mehr als 80 Maklern angerufen wurde. Die Betroffene empfand das als eine Zumutung und wehrte sich vor Gericht dagegen. Sie sei dadurch in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden und außerdem handle es sich um eine wettbewerbswidrige Handlung. Die Beklagte – eine Vertreterin einer der Maklerfirmen – sah das nicht so. Wer seine Telefonnummer auf die beschriebene Weise angebe, der willige damit in eine Kontaktaufnahme ein. – Sie bekam Recht.

Das Urteil: Zwar handle es sich hier unzweideutig um eine Telefonwerbung, beschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, aber sie sei nicht verboten gewesen. Mit der Angabe der Rufnummer habe die Verkäuferin „ausdrücklich und konkret“ ihr Einverständnis erteilt, kontaktiert zu werden. Schließlich sei auch in der Anzeige keine Rede davon gewesen, dass sie nicht von Maklern angerufen werden wolle. (Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 8 U 153/17)

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