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Sinnvoll modernisieren

Deutschlands Wohngebäude sind nicht mehr die jüngsten: Etwa zwei Drittel sind älter als 30 Jahre. Was sind die typischen Schwachstellen unterschiedlicher Baugenerationen?

SINNVOLLE MODERNISIERUNG: Der Wohnkomfort erhöht sich, die Energiekosten sinken. Foto: Fotolia/maho
SINNVOLLE MODERNISIERUNG: Der Wohnkomfort erhöht sich, die Energiekosten sinken. Foto: Fotolia/maho
Viele ältere Immobilien sind bislang nicht umfassend modernisiert worden und offenbaren Schwachpunkte – insbesondere bei der energetischen Ausstattung. Gerade dann kann sich eine umfassende Modernisierung aber besonders lohnen, weil sie nicht nur den Wohnkomfort erhöht, sondern auch Energiekosten spart. Zudem unterstützt der Staat energetische Modernisierungen mit verbilligten Krediten und Zuschüssen. Die LBS gibt einen Überblick über einige typische Problemstellen in unterschiedlichen Hausgenerationen:



1970er-Jahre


In der Zeit des Baubooms der 1960er und 70er-Jahre wurde vor allem Beton als Baustoff immer bedeutender. Wohngebäude, die heute etwa 40 Jahre alt sind, wurden aber meist mit einem sehr geringen Wärmeschutz an Dach und Außenwänden errichtet. Auch ungedämmte Fensterrahmen aus Metall waren damals üblich und können zu Problemen mit Kondenswasser führen. Die Verglasung entspricht ebenfalls nicht dem heutigen Standard. Daneben sind Wärmebrücken, zum Beispiel an Balkonen, möglich. Auch die Heizanlage ist bei weitem nicht so effizient wie ein aktuelles Modell.

1960er-Jahre

Typisch für Wohngebäude aus dieser Zeit sind eine unzureichende Dachdämmung und ein mangelhafter Wärmeschutz an den Außenwänden. Fenster und Außentüren verfügen in der Regel auch nicht über ausreichenden Schallschutz. Dieses Problem gilt auch oft für die Innenwände. Kessel und Brenner der Heizanlage sind ebenso veraltet wie Warmwasserbereiter. Die Sanitärinstallation bedarf der Prüfung und häufig auch einer Reparatur.

1950er-Jahre

Die unmittelbare Nachkriegszeit stand im Zeichen des schnellen Wiederaufbaus. Hierbei wurde jeder Baustoff eingesetzt, der gefunden wurde, zum Beispiel Ziegelsplitt, der mit einfachem Beton zu Ziegelsplittbeton für den Wandbau verwendet wurde. Schall- und Wärmeschutz spielten keine Rolle, ebenso wenig wie gute Kelleraußenwandabdichtungen oder komfortable Heizungs- oder Sanitärausstattungen. Häufig ist die Dachdeckung reparaturbedürftig. Holzteile können von Schädlingen befallen sein. Sowohl innen als auch außen zeigen sich Schwachstellen am Putz. Auch die Elektroinstallation ist veraltet. Leitungen, Schalter und Sicherungen sind austauschbedürftig. Abwasser-Grundleitungen können über die Jahre verstopft worden sein.

Umfassend sanieren

Grundsätzlich gilt: Wer eine Modernisierung plant, sollte umfassende Arbeiten statt Einzelmaßnahmen planen, rät die LBS. Dies führt dazu, dass die unterschiedlichen Vorhaben aufeinander abgestimmt sind und ein möglichst guter energetischer Status erreicht wird. Für energetische Modernisierungen gibt es auch staatliche Förderprogramme, etwa von der bundeseigenen KfW.

Immer mehr Immobilien-Erben

Wohneigentum ist für viele Deutsche Alters- und Generationenvorsorge zugleich. Deshalb werden auch immer mehr Immobilien vererbt.

90 Prozent der Deutschen, die Wohneigentum besitzen oder dies anstreben, nennen als Hauptgrund dafür die Altersvorsorge. „Die meisten sehen ihr Eigenheim aber nicht nur als Sicherheit fürs Alter an, sondern auch als einen Vermögenswert, den sie später an ihre Kinder oder Enkelkinder weitergeben können und möchten“, sagt Sven Schüler von der LBS. So halten dem aktuellen Kantar TNS Trendindikator zufolge 72 Prozent der Familien mit Kindern Haus- und Grundbesitz für die beste Anlageform. Ein möglicher weiterer Anreiz zur gelebten Generationenvorsorge mit Immobilien: Wohneigentum ist die einzige Vorsorgeform, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei an Partner, Kinder und Enkel vererbt oder verschenkt werden kann.

Im Zeitraum von 2001 bis 2010 hat mehr als jeder dritte Erblasser (36 Prozent) eine Immobilie an seine Erben weitergegeben, wie eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) zeigt. In Zukunft könnte die Bedeutung von Immobilien in Nachlässen sogar noch weiter zunehmen: Der Anteil von Immobilienübertragungen an der Gesamterbmasse soll der Prognose zufolge bis 2024 um zehn Prozent auf 46 Prozent ansteigen.

Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad der Erben: So sind Ehegatten und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bis zu einem vererbten Vermögenswert in Höhe von 500.000 Euro von der Steuer befreit. Für Kinder, Stief- und Adoptivkinder liegt diese Grenze bei 400.000 Euro. Wer ein Eigenheim erbt, muss für die Berechnung der fälligen Erbschaftssteuer den Verkehrswert ansetzen. Für Ehegatten und Kinder gilt allerdings eine Ausnahme: Wenn sie mindestens zehn Jahre lang selbst darin wohnen, bleibt die geerbte Immobilie immer steuerfrei. Bei Kindern gilt diese Regelung aber nur, wenn die Wohnfläche kleiner als 200 Quadratmeter ist.

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