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Entspannter Urlaub für alle

Wie Besitzer von Ferienimmobilien für Schadensfälle vorsorgen können

Foto: Stefan Demetz - stock.adobe.com
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Das Wohnzimmer in Ihrem Ferienhaus steht unter Wasser!“ So einen Anruf möchte niemand bekommen. Erst recht dann nicht, wenn die betreffende Immobilie nicht gerade um die Ecke liegt, und die nächsten Mieter bereits mit gepackten Koffern vor der Tür stehen. Zwar bleibt ein Rohrbruch ein Rohrbruch. Wer gut versichert ist, dem steht jedoch zumindest nicht auch selbst das Wasser bis zum Hals.

Zur Grundausstattung einer Ferienimmobilie gehören auf jeden Fall Gebäude- und Hausratversicherung. Darüber hinaus haben der Bungalow mit Meerblick oder die Blockhütte in den Bergen aber Besonderheiten, die es auch bei der Wahl der Versicherungen zu bedenken lohnt. Ferienwohnungen haben nicht nur für Urlauber und Dienstreisende eine hohe Attraktivität, auch Einbrecher sind nicht uninteressiert. Angesichts häufig wechselnder Gäste und Leerstandzeiten bieten sich gute Chancen für einen ungebuchten Besuch. In Gegenden, die außerhalb der Hauptsaison immer wieder über längere Zeit nahezu unbewohnt erscheinen, ist die Gefahr besonders hoch. Und online-Buchungskalender tun das Ihrige dazu.
Vier-Augen-Sicherheit vor Ort

Neben einer guten Police, in der sowohl Leerstandzeiten, als auch Kurz- und Langzeitvermietungen versichert sind, ist es daher sinnvoll, auch in der Nebensaison nicht nur zum Putzen nach dem Rechten zu sehen – oder sehen zu lassen. Mit regelmäßigen Kontrollen kann man eventuelle Schäden schnell entdecken und Einbrecher schrecken: Einfach zu viel los da, denkt sich der Profi. Je nach Lage der Ferienimmobilie ist eine Elementarschadenversicherung angeraten. Oder in einem schneereichen Gebiet eine Versicherung gegen Schneedruck. Ohnehin gilt: Kein Versicherungsangebot ohne Vor-Ort-Besichtigung! Jede Immobilie hat ihre Besonderheiten, auch die Ausstattung sollte unbedingt vom Versicherer in Augenschein genommen werden, um den erforderlichen Umfang einer Hausratversicherung festzulegen.

Auch im Streitfall gut versichert

Neben den genannten Versicherungen, die jeder Eigenheimbesitzer auch für sein eigenen Zuhause im Blick haben sollte, kommen für Ferienimmobilien, die vermietet werden, Versicherungen für Gewerbetreibende hinzu: Betriebshaftpflicht und Rechtschutzversicherung. Die Betriebshaftpflicht schützt gegen Schadensersatzansprüche von Mietern, die etwa in der Ferienimmobilie gestolpert sind und daher den Rest ihres Urlaubs im Krankenhaus verbringen mussten – und das vermutlich ohne Meerblick. Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung hingegen greift, wenn es zum Prozess kommt – eine Situation, die andernfalls sehr schnell so teuer werden kann, dass auch der eigene Urlaub ins Wasser fällt. Einige Anbieter haben sich bereits auf die Versicherung von Ferienimmobilien spezialisiert und bieten „Rundum-Sorglos- Pakete“ an. Es lohnt sich aber, genau nachzufragen: Werden Reise- und Unterbringungskosten erstattet, die anfallen, wenn die Besitzer wegen eines Schadens selbst anreisen müssen? Ist im Schadensfall auch ein daraus entstehender Mietverlust abgedeckt? Entspricht die Schadenssumme bei der Hauratsversicherung der tatsächlichen Ausstattung der Immobilie? Ist alles geklärt, steht allen Beteiligten ein entspannter Urlaub bevor. ivo

Auf einen Blick

Gebäude- und Hausratversicherung versichert beispielsweise gegen Einbruch sowie Schäden durch Feuer.

Elementarschadenversicherung greift bei Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck.

Betriebshaftpflichtversicherung hilft, wenn Mieter Schadenersatzansprüche erheben.

Gewerbliche Rechtsschutzversicherungen treten im Fall von Rechtsstreitigkeiten ein.

Welche Schadensfälle in einer Versicherung tatsächlich abgedeckt sind, muss vor Abschluss immer geprüft werden.

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