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Themenwelten Bergedorf
Immobilien 10/2018

Hürden beim Hausbau gemeinsam überwinden

Mit einem Doppelhaus kommen Bauherren häufig wesentlich einfacher und günstiger ins Eigenheim.

Doppelhaus in Fertigbauweise: Das geht achsensymmetrisch oder auch grundverschieden Foto: BDF/Lehner Haus
Doppelhaus in Fertigbauweise: Das geht achsensymmetrisch oder auch grundverschieden Foto: BDF/Lehner Haus
Die guten Gründe für einen Hausbau reichen von der Gestaltungsfreiheit beim Bauen und dem selbstbestimmten Wohnen bis hin zur inflationssicheren Kapitalanlage und rentenunabhängigen Altersvorsorge. Auf dem Weg ins Eigenheim müssen Baufamilien allerdings auch Hürden wie die Grundstückssuche oder die Hausfinanzierung überwinden. „Wer sich für ein Doppelhaus entscheidet, kann diese Hürden leichter nehmen. Beide Parteien des Doppelhauses profitieren voneinander und verhelfen sich so gegenseitig zu einem Eigenheim mit all seinen Vorzügen“, sagt Christoph Windscheif vom Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF).

Gemeinsam Kosten sparen

Die Hersteller von Holz-Fertighäusern registrieren seit einiger Zeit ein reges Interesse an Doppelhäusern und haben sich mit neuen Grundriss- und Architekturkonzepten darauf eingestellt. „Sie zeigen Baufamilien Eigenheime, die sich trotz hoher Grundstückspreise bezahlbar und individuell umsetzen lassen“, so Windscheif. Die Haushersteller machen aus der Not eine Tugend: Sie antworten auf die immer rarer und teurer werdenden Bauplätze mit einer effizienten Grundstücksnutzung und Kostenteilung beider Parteien in einem Doppelhaus. Bei Baufamilien kommt das gut an. Meistens teilen sich Doppelhaus-Bauherren eine Seitenwand. Links und rechts davon werden Grundriss und Architektur auf die Wünsche des jeweiligen Besitzers zugeschnitten. „Früher wurden bei einem Doppelhaus beide Hälften meist achsensymmetrisch errichtet. Heute bauen Fertighaushersteller immer häufiger ganz individuelle Haushälften“, erklärt der BDF-Sprecher. So entstehen auf Wunsch zwei Eigenheime mit unterschiedlicher Größe und Raumaufteilung sowie je nach Bebauungsplan mit verschiedener Fassadengestaltung und Dachform.
Wand an Wand

Wand an Wand mit Freunden, Familie oder Bekannten – das bietet schon beim Hausbau einen großen Vorteil: Die Planungs- und Baukosten werden durch zwei Parteien geteilt und sind dadurch geringer als bei zwei getrennt voneinander stehenden Einfamilienhäusern. Zudem lässt sich durch ein Doppelhaus wertvolle Grundstücksfläche einsparen, denn nur die Außenwände müssen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zu den Nachbargrundstücken von meist zweieinhalb bis drei Metern einhalten. Der so gewonnene Platz kann als Wohn- und Nutzfläche im Haus eingeplant oder für einen größeren Garten verwendet werden. Auf einem kleineren Grundstück ist ein Doppelhaus womöglich sogar die einzige Chance auf zwei unabhängige Eigenheime und damit auf eine kostengünstige Alternative zum Einfamilienhaus. Schließlich sinken bei einem Doppelhaus dank der gemeinsamen Hauswand auch die Energiekosten der einzelnen Wohnparteien.

Sparsam wohnen: Doppelhäuser sind besonders energieeffizient Foto: BDF/Schwörer Haus
Sparsam wohnen: Doppelhäuser sind besonders energieeffizient Foto: BDF/Schwörer Haus
Weiterer Vorteil: Ein Doppelhaus bietet dank der individuellen Gestaltung auch vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, die über zwei eigenständige Eigenheime hinausgehen. So kann eine Hälfte beispielsweise fürs Wohnen und die andere fürs Arbeiten verwendet werden. Auch eine Lösung für mehrere Generationen mit einer barrierefreien Haushälfte ist möglich. Wer mit Freunden oder der Familie Tür an Tür wohnt, gewinnt schließlich auch mehr Flexibilität bei der Planung des Alltags, beim Vereinbaren von Familie und Beruf und für gemeinsame Freizeitaktivitäten – beispielsweise im gemeinsamen Garten.

RECHTLICHES

Immer noch ein Neubau

Können kurz nach dem Einzug schon Handwerkerleistungen abgesetzt werden? Der Fiskus meint: nein.

Hürden beim Hausbau gemeinsam überwinden Image 4
Der Gesetzgeber hat gewisse Grenzen gezogen, innerhalb derer Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden können. Kritisch wird es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern immer dann, wenn derartige Arbeiten in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes stehen. Im konkreten Fall hatte eine Familie einen Neubau bezogen, in dem etliche Handwerkerleistungen noch nicht erbracht waren – so zum Beispiel das Anbringen des Außenputzes, Pflasterarbeiten und das Verlegen eines Rollrasens. Weil die Unternehmen in einem bereits bewohnten Objekt tätig waren, wollten die Steuerzahler den Lohnkostenanteil der Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Das Finanzamt verwies darauf, dies sei bei neu errichteten Objekten grundsätzlich nicht möglich. Und genau darum handle es sich hier. Dass die Familie bereits eingezogen sei, ändere nichts an der Rechtslage. Das Urteil: Die Richter verwiesen die Steuerzahler auf den engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang der Arbeiten mit der Neubaumaßnahme. Diese machten eine Anerkennung der Handwerkerleistungen durch den Fiskus unmöglich. Das treffe sowohl auf die Anbringung des Fassadenputzes als auch auf die Gestaltung der Außenanlagen zu. Der Fall ist wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung derzeit noch vor dem Bundesfinanzhof anhängig.

(Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 6 K 6199/16)

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