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Eigenleistung nicht überschätzen

Grundstücke sind rar, und auch das Bauen selbst wird immer teurer. Ist ein Ausbauhaus da eine Alternative?

BEIM HAUSBAU SPAREN: Ein Ausbauhaus ist nicht immer die beste Alternative. Foto: Fotolia/bluedesign
BEIM HAUSBAU SPAREN: Ein Ausbauhaus ist nicht immer die beste Alternative. 
Foto: Fotolia/bluedesign
Viele Bauherren überlegen, wo sie sparen können. Während sich die einen für kleinere Wohnflächen entscheiden, erwägen andere den Kauf eines Ausbauhauses. Durch Eigenleistungen wollen sie Geld sparen. Das klingt verlockend, bringt aber mitunter erhebliche Probleme, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB).

Komplexes 3-D-Puzzle

„Ein Ausbauhaus – gleich ob Fertig- oder Massivhaus – ist ein Haus, bei dem der Hausanbieter die Bauleistungen zum Teil extrem reduziert hat“, erläutert VPB-Experte Marc Ellinger. „Einige Anbieter liefern sogar nur die Planung und das Material. Die Bauherren müssen das Haus dann wie ein hochkomplexes 3-D-Puzzle zusammenfügen.“ Aber auch sonst wird im Regelfall nur die statische Konstruktion mit einem Wärmedämmverbundsystem als Fassade ausgeführt. Steht die Hülle, kann der Ausbau beginnen. Je nachdem, welche Ausbauvariante die Bauherren wählen, müssen sie den gesamten Innenausbau oder Teile davon in Eigenregie übernehmen.


Manche Hausanbieter bieten Material pakete an, die dann auf die Baustelle geliefert werden. Doch Achtung, warnt Ellinger: „Auch wenn ein gewisser Mehrverbrauch eingerechnet ist, lassen die gelieferten Materialmengen keine Fehlversuche zu.“ Das Ausbaumaterial wird oft auch nur bis zur Baustelle geliefert. Für Entladung, Transport ins Haus, Lagerung und Abfallentsorgung müssen die Bauherren selbst sorgen. „Fühlen sie sich den technischen Herausforderungen einzelner Gewerke nicht gewachsen, können sie ja – so die Theorie und das Verkaufsargument – Fachfirmen mit der Leistung beauftragen“, erklärt der Sachverständige. Abgesehen davon, dass es bei der angespannten Lage am Markt schwierig ist, ein erfahrenes Handwerksunternehmen zu finden, das einzelne Ausbauarbeiten in absehbarer Zeit übernehmen kann, haben nach VPB-Erfahrung viele Bauherren keine klare Vorstellung davon, was mit dem Ausbauhaus genau auf sie zukommt.

Viel Zeit, Geld und Kraft

Bauherren sollten daher die Aussagen von Vertriebsmitarbeitern beim Verkaufsgespräch ganz genau hinterfragen. Das gilt auch für die Frage, wer eigentlich die Arbeiten auf der Baustelle abstimmt. Während einige Ausbauhausanbieter die Steuerung der Bauabläufe koordinieren, überlassen andere das komplett den Bauherren. „Aussagen zur Koordination durch den Hausanbieter verstecken sich oft in kryptisch formulierten Texten“, weiß VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag. „Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, schon in der Vorvertragsphase herauszufinden, welche Leistungen der Anbieter nicht übernimmt.“ „Anhand einer eindeutigen Bau- und Leistungsbeschreibung erkennen wir Sachverständigen, was im Ausbauhaus und in den Ausbaupaketen im Detail enthalten ist und was die Bauherren selbst erledigen müssen“, erklärt Bauherrenberater Ellinger. „Mit diesen Informationen können wir mit den Bauherren überlegen, ob sie die Handwerksarbeiten tatsächlich leisten können oder fachmännische Hilfe brauchen. Dann können wir auch nachrechnen, ob sich das Ausbauhaus finanziell wirklich lohnt. Unserer Erfahrung nach kostet ein solches Bauprojekt zum Schluss oft mehr Geld, Zeit und Kraft als zunächst vermutet.“

RECHTLICHES

Gefahr von oben

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Wer einen Pkw besitzt und ihn im Freien parken muss, der meidet in der Regel die Bäume. Denn sie lassen allerhand fallen, was dem Auto schaden könnte: Laub, Früchte, Äste und manchmal auch Harz. Trotzdem musste ein Wohnungseigentümer nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern mit seinem Parkplatz in der Nähe einer Kastanie leben.

Im aktuellen Fall war ein Eigentümer innerhalb eines Mehrfamilienhauses es leid, vom Dach und der Motorhaube seines geparkten Autos immer wieder herabgefallene Kastanien und Baumharz entfernen zu müssen. Der Mann wollte deswegen ein Carport errichten, das seinen Pkw schützen sollte. Andere Eigentümer waren allerdings nicht einverstanden. Sie sahen darin eine bauliche Veränderung, die der vollständigen Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft bedürfe. Der „Bauherr“ sprach dagegen nur von einer Instandhaltung beziehungsweise Instandsetzung, für die nicht so strenge Kriterien gelten.

Das Urteil: Bei der Kastanie und ihren Früchten handle es sich um „Gegebenheiten der Natur“, entschied eine Zivilkammer des Landgerichts. Diese müsse der Wohnungseigentümer hinnehmen, zumal sie ihm ja schon beim Kauf des Objekts bekannt gewesen seien. Die Teilungserklärung habe eine entsprechende Darstellung der Lage der Bäume enthalten. Außerdem träten die Probleme mit der Kastanie nur zu bestimmten Zeiten im Sommer und Herbst auf. Die übrigen Eigentümer müssten ihm die Errichtung eines Carports nicht erlauben.

(Landgericht Nürnberg-Fürth, Aktenzeichen 14 S 6188/17)

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