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Verkehrssicherungstellt hohe Anforderungen an Hauseigentümer

Durch Feuchtigkeit können Bodenplatten gefährlich rutschig werden. Foto: djd/ Supergrip Antirutsch

Eigentum verpflichtet – unter anderem dazu, andere Menschen nicht in Gefahr zu bringen. Dennoch unterschätzen viele Hausbesitzer, welche Aufgaben etwa mit der Verkehrssicherungspflicht für sie verbunden sind. Dass Gehwege im Winter von Schnee und Eis befreit werden müssen, ist vielen noch geläufig. Doch Risiken rund ums Haus treten nicht nur in der kalten Jahreszeit auf. Regen: die Kombination aus Feuchtigkeit und Schmutz oder auch nasses Laub können Bodenplatten in spiegelglatte Rutschbahnen verwandeln. Bei einem Unfall hat der Eigentümer zu beweisen, dass er alle Vorkehrungen getroffen hat, um das Risiko zu minimieren.

Außen rund ums Haus, aber auch im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern: Auf feuchten Treppenstufen kann man schnell ins Rutschen geraten, mit schmerzhaften und oft langwierigen Folgen. Zur Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers gehört es in diesem Fall, einen Bodenbelag auszuwählen, der für die jeweilige Anwendung geeignet und normgerecht ist. Fliesen zum Beispiel gibt es in vielen Qualitäten, rutschhemmende Eigenschaften werden speziell ausgewiesen. Fachleute sprechen hier vom sogenannten R-Wert. Wenn bei vorhandenen Bodenplatten diese Anforderungen nicht erfüllt sind, muss aber nicht sofort alles ausgetauscht werden. Durch eine Antirutsch-Behandlung etwa mit Supergrip lässt sich die Trittsicherheit im Nachhinein noch um bis zu 300 Prozent dauerhaft steigern. Bei dem Verfahren sorgt eine chemische Reaktion dafür, dass sich die Oberflächenstruktur des Belags verändert und somit einen sicheren Halt bietet. Die Optik der Bodenplatten verändert sich dadurch nicht. Das Mittel, auf das auch zahlreiche Profis setzen, ist vollständig abbaubar und frei von Lösungsmitteln.

Die Handhabung ist denkbar einfach. Zuerst den Bodenbelag gründlich reinigen, dann das Konzentrat gleichmäßig auftragen. Nach einer Einwirkzeit von etwa 30 Minuten ist die Fläche bereits wieder begehbar. Wichtig: Die Temperatur sollte bei der Behandlung mindestens acht Grad Celsius betragen, zudem sollte es nicht regnen. Mit dem Mittel verlieren auch allzu rutschige Böden im Bad wie Steinzeug, Granit oder keramische Fliesen ihren Schrecken. Auch Dusch- und Badewannen aus Emaille können sehr gut rutschsicher gemacht werden. Unter www.supergrip.de etwa gibt es ausführliche Informationen und Tipps zur korrekten Anwendung. Noch einfacher ist es, neue Fliesen bereits vor dem Verlegen rutschsicher zu machen: Dazu können Handwerker oder Hausbesitzer die Platten zum Hersteller schicken und dort von den Fachleuten behandeln lassen. djd/kuk

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