Steuererleichterung bei energetischer Modernisierung
Wer selbst genutztes Wohneigentum energetisch modernisiert, kann die Kosten dafür seit Jahresbeginn teilweise steuerlich geltend machen. 20 Prozent des finanziellen Aufwands können – verteilt auf drei Jahre – vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Das Prozedere ist relativ einfach. So ist die Maßnahme weder vorher „anzumelden“, noch muss ein externer Gutachter oder Energieberater eingeschaltet werden. Allerdings müssen technische Mindestanforderungen erfüllt sein, damit die Förderung bewilligt wird. Welche das genau sind, erfährt man in der Broschüre „Steuern sparen“ des Verbandes für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V. (VDPM). Darin sind neben den formalen auch die bautechnischen Anforderungen aufgeführt. Auch wenn Letztere dem Eigentümer mehr abverlangen als die bei einer Modernisierung ohnehin einzuhaltenden gesetzlichen Vorschriften, ist eine energetische Sanierung laut VDPM in den meisten Fällen durchaus sinnvoll, d. h. auch wirtschaftlich. Die moderaten Mehrkosten würden durch die Förderung und die Energieeinsparung kompensiert. Die Broschüre kann unter www.vdpm.info heruntergeladen werden.