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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer: Für die Ferienwohnung nicht die Steuer vergessen

Ob die Vermietung des Ferienhauses oder der -wohnung als Gewerbe gewertet wird, hängt von vielen Faktoren abFoto: pixabay
Ob die Vermietung des Ferienhauses oder der -wohnung als Gewerbe gewertet wird, hängt von vielen Faktoren ab
Foto: pixabay
Ihre Ferien verbringen viele Urlauber lieber in privaten Unterkünften als im Hotel. Da Eigentümer ihre Ferienimmobilien häufig nur gelegentlich an Wochenenden oder in den Ferien nutzen, liegt eine private Vermietung an Touristen nahe. Wer seine Ferienwohnung oder sein Ferienhaus Gästen überlassen möchte, sollte die Rechtslage kennen.

Damit der Gast die Ferienwohnung gefahrenfrei nutzen kann, hat der Vermieter Parkplätze, Zugänge und Treppen der Wohnung zu sichern. Das Grundstück muss ausreichend beleuchtet sein. Der Vermieter muss die Wege räumen und die Einrichtung so in Stand halten, dass der Gast nicht zu Schaden kommt. Der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung kann sinnvoll sein.

Für Schäden am Inventar, die während des Aufenthalts beispielsweise durch spielende Kinder oder ein verschüttetes Glas Rotwein entstehen, haftet der Mieter. Wer eine Ferienwohnung mietet, sollte vorab klären, ob die Haftpflichtversicherung solche Schäden deckt. Ein schriftlicher Mietvertrag ist ratsam, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer empfiehlt ein Übergabeprotokoll.

Wie jede private Vermietung muss auch die Vermietung einer Ferienwohnung dem Gewerbeamt angezeigt werden. Ob die Vermietung steuerrechtlich als Gewerbe bewertet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ist die Wohnung vollständig eingerichtet? Befindet sie sich in einer reinen Wohnanlage im Verbund mit anderen Ferienwohnungen? Wird sie kurzfristig an wechselnde Mieter vermietet und ist eine hotelmäßige Rezeption mit Personal vorhanden?

Werden diese Fragen bejaht, sind Gewerbesteuern zu entrichten. Bei der Frage, ob weitere Steuern wie etwa eine Zweitwohnungssteuer fällig werden, kommt es auf den Einzelfall an. mra
 

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