Anzeige
Themenwelten Bergedorf

Hamburger Verbände für Menschen mit Behinderung fordern sichere Gehwege

Herumliegende E-Scooter können insbesondere für Menschen mit körperlichen Einschränkungen zur Gefahr werden. Foto: GettyImages

Anlässlich des letzten „Tages der Verkehrssicherheit“ machten der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH), der Bund der Schwerhörigen (BdS), der Landes-Seniorenbeirat (LSB) und FUSS e.V. erneut auf die Gefährdung zu Fuß gehender und mobilitätseingeschränkter Verkehrsteilnehmer*innen durch wild abgestellte E-Roller aufmerksam. Insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen ist die Situation nach wie vor ein Sicherheitsrisiko. Die Initiative fordert daher die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dazu auf, verbindliche Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit zu ergreifen. Hintergrund: Immer wieder erreichen die Verbände und Initiativen Berichte von Menschen, die in gefährliche Situationen mit herumliegenden E-Rollern geraten sind. Es ist bereits zu schweren Verletzungen gekommen, ein Mitglied des BSVH brach sich sogar bei einem Sturz das Schlüsselbein.

„Wir brauchen dringend eine verbindliche Lösung für das Problem“, erklärt André Rabe, Zweiter Vorsitzender des BSVH und Leiter des Arbeitskreises Umwelt & Verkehr. „Seit zwei Jahren fordern wir bereits bessere Strukturen und dass Vergehen bei der Nutzung der Roller konsequenter geahndet werden.“ Der Verein und seine Partner begrüßen daher grundsätzlich das Pilotprojekt des Bezirks Altona, bei dem in Kooperation mit einem Anbieter feste Abstellflächen in der Sternschanze getestet werden. „Sollte das Projekt zeigen, dass das Einrichten fester Abstellflächen ein probates Mittel gegen wildes Parken ist, muss die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende umgehend flächendeckend solche Parkplätze für E-Roller einrichten“, so Rabe. Zudem fordern BSVH, BdS, LSB und FUSS e. V. die Behörde dazu auf, verbindliche Vereinbarungen mit den Verleihfirmen zu treffen. „Wer öffentliche Wege über die Teilnahme am allgemeinen öffentlichen Verkehr hinaus für private oder gewerbliche Zwecke nutzt, braucht eine Genehmigung. Das sollte eigentlich auch für die privatwirtschaftlichen Anbieter von E-Tretrollern gelten, da diese ihre Waren auf öffentlichen Flächen anbieten“, argumentiert Karsten Warnke, Beauftragter für Barrierefreiheit des BSVH. Eine regelrechte Sondernutzungsvereinbarung hätte für die Allgemeinheit große Vorteile. Sie kann beispielsweise verbindlich regeln, wo und wie die Roller abgestellt werden, sowie Beschwerdewege und konkrete Möglichkeiten der Abhilfe festlegen. Und es kann damit eine Genehmigung auch wieder entzogen werden, wenn der Anbieter sich nicht an die Vereinbarungen hält. csl
  

Weitere Artikel