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Themenwelten Bergedorf
Senioren - Das Leben genießen

Klang und Impression im Hospiz-Zentrum Volksdorf

Wenn Musik und Erlebnisse zu Bildern werden: VERNISSAGE des Künstlers Karsten Mittag

Klang und Impression im Hospiz-Zentrum Image 1
VOLKSDORF Viele Situationen, die wir erleben und Musik die uns bewegt lassen uns innere Bilder entwickeln. Der Maler und Grafiker Karsten Mittag bringt seine inneren Bilder auf die Leinwand. Seine intuitive Wahrnehmung von Farben und Formen hält er zunächst in kleinen Skizzen fest, sie bilden das Fundament für formale und kompositorische Untersuchungen. „Dabei möchte ich auch die wechselseitige Lesbarkeit von Gegenständlichkeit und Abstraktion sowie ihre fließenden Übergänge vor Augen führen,“ beschreibt Mittag seine Arbeitsweise. Interessierte können die Ausstellung zur Eröffnung oder nach Absprache unter Tel. 603 30 01 bis Ende März 2020 im Malteser Hospiz-Zentrum an der Halenreie 5 besuchen. (sl)

Karsten Mittag zu J. S. Bach, Präludium und Fuge Es-Dur
  

MedizinKompakt: Herzrhythmusstörungen

VOLKSDORF Wann sind Herzrhythmusstörungen harmlos und wann sind sie bedrohlich? Dr. Anne Carolin Geisler, Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie mit dem Schwerpunkt Elektrophysiologie und Oberärztin in der Kardiologischen Klinik des Evangelischen Amalie Sieveking Krankenhauses informieren im Rahmen der Reihe MedizinKompakt. Anschließend: Fragen und Gespräch. (sl)

Mittwoch, 6. November, 18 Uhr, amalieFORUM, Ev. Amalie Sieveking-Krankenhaus, Haselkamp 33

Nachbarschaftsmesse: Tipps und Klönschnack

VOLKSDORF Nachdem schon die erste Volksdorfer Nachbarschaftsmesse im Mai sehr gut besucht war, laden das PTW Pflegeteam und das Deutsche Rote Kreuz Volksdorf zum zweiten Mal zu „Klönschnack und Informationen für Senioren und deren Angehörige“ ein. Dazu Carsten Hackamp vom PTW Pflegeteam: „Die Besucher können sich bei uns bei einer Tasse Kaffee in gemütlicher Atmosphäre über die vielen Angebote speziell für Senioren in und um Volksdorf informieren.“ (sl)

Sonnabend, 9. November, 10–14 Uhr, DRK Treffpunkt Volksdorf, Farmsener Landstraße 202
  

Verhinderungspflege – diese Voraussetzungen müssen Angehörige erfüllen

Die Pflege eines einen nahen Verwandte, kann sehr belastend für den pflegenden Angehörigen sein. Umso wichtiger ist es, dass er einmal eine Auszeit von der Pflege nehmen kann. Damit dies nicht nur ein Wunsch bleibt, bietet die Pflegeversicherung die sogenannte Verhinderungs- oder stundenweise Ersatzpflege an.

Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson, die den Pflegebedürftigen versorgt, also Angehöriger, Nachbar, Freund usw., wegen

• Urlaub
• Krankheit,
• oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist.

Jeder Pflegebedürftige, der die Leistung der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchte, muss vor der erstmaligen Verhinderungspflege

• mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung von einer ehrenamtlich tätigen Pflegeperson allein oder zusätzlich zur Sach- oder Kombinationsleistung gepflegt, versorgt und/oder betreut worden sein und
• zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein.

Wenn der ambulante Pflegedienst 100% Sachleistungen erbringt

• Wird die regelmäßige häusliche Pflege nur durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege, denn die Leistung ist ja für den Fall da, dass die private Pflegeperson verhindert ist.
• Sobald zusätzlich eine private Person für die Pflege verantwortlich ist – unabhängig davon, ob Pflegegeld empfangen wird oder nicht – und diese zeitweilig verhindert ist, besteht auch ein Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege.
• Das Vorhandensein einer privaten Pflegepersonmuss der Pflegeversicherung stets bekannt gemacht werden.
Wichtig: Eine private Pflegeperson ist stets bei der Pflegekasse anzumelden, auch wenn diese kein Pflegegeld erhält. Die Anmeldung ist auch rückwirkend möglich.

Für weitere Informationen rund um die Urlaubs- und Verhinderungspflege, Anträge Beträge, Übertrag aus der Verhinderungspflege etc. gibt es Info unter Tel. 227 09 55

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