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Themenwelten Bergedorf
Immobilien 7/2018

Trend geht zu Gemütlichkeit und Komfort beim Wohnzimmer, so Ursula Geismann vom Verband der Deutschen Möbelindustrie

Im Neubau ist das einst abgetrennte und ursprüngliche Wohnzimmer heute offen gestaltet. Kochen, Essen und Wohnen werden zu einer Einheit – und damit quasi zum öffentlichen Raum.

Lümmeln und entspannen: Das gemütliche Wohnzimmer braucht eine komfortable Sitzmöglichkeit  Foto: VDM/ Koinor
Lümmeln und entspannen: Das gemütliche Wohnzimmer braucht eine komfortable Sitzmöglichkeit  Foto: VDM/ Koinor
Das eigentliche Wohnzimmer – vielleicht ein weiteres Zimmer oder eine Nische – steht nicht mehr Gästen und Freunden offen, denn diese verweilen am Esstisch. Im Wohnzimmer treffen sich Partner und Familienmitglieder, denn es ist zunehmend privater Rückzugsort, und hier muss es vor allem gemütlich sein. Wohnzimmermöbel sind heute eine Kombination aus Komfort, Funktion und gutem Design. „Inzwischen ist das Wohnzimmer weniger repräsentativ eingerichtet, es wird vielmehr zum persönlichen und gemütlichen Raum innerhalb der Wohnung“, sagt Ursula Geismann, Trendanalystin des Verbands der Deutschen Möbelindustrie.
Persönliche Wohnlichkeit

Zur Grundausstattung des privaten Wohnzimmers gehört heute eine Sitz-Liege-Lümmel-Kombination. Moderne Sofas lassen sich verbreitern, drehen oder schwenken, damit immer wieder neue Nutzungsmöglichkeiten entstehen. Die Möbel sollen an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bewohner angepasst werden können. „Weil die Menschen immer länger an den Esstischen verweilen, kommt dem Wohnzimmer eine neue intime Bedeutung zu. Die Bewohner wollen sich in ihr Wohnzimmer zurückziehen, wollen hier Privatheit leben. Viele Sofas haben deshalb vor allem komfortable Qualitäten wie etwa weiche Polsterungen. Fußhocker lassen sich ausfahren und ganze Elemente können je nach Zweck bewegt und verstellt werden. Persönliche Wohnlichkeit ist angesagt“, weiß Möbelexpertin Geismann.
Individuell: Wohnwandmodule komplettieren den privaten Rückzugsort Wohnzimmer Foto: VDM/Gwinner
Individuell: Wohnwandmodule komplettieren den privaten Rückzugsort Wohnzimmer Foto: VDM/Gwinner
Mehr Individualität

Neben Sitzmöbeln gehört für die meisten Menschen eine moderne Wohnwand dazu. Sie hat die Schrankwand fast vollständig abgelöst: Einzelelemente sind frei wählbar, sodass eine Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten entsteht. Individuelle Einzelbestellungen sind heute für die deutsche Möbelindustrie üblich und in der Regel ohne Aufpreis machbar. Diese Produktflexibilität ähnelt der individuellen Konfiguration eines Autos und wird von den Kunden heute mehr denn je erwartet.

Verschiedene Atmosphären

Wohnwände bestehen aus modulartigen, direkt auf der Wand oder auf einem Paneel aufgebrachten unterschiedlichen Stauraumlösungen. Das können Schubladensysteme, Vitrinen, geschlossene Schränke oder auch nur Regalböden sein. Moderne LED-Lichttechnik ist in vielen dieser Wohnwandelemente bereits eingebaut. Hier kann man meist per Fernbedienung verschiedene Atmosphären schaffen oder Licht gezielt auf schöne Gegenstände lenken – LED-Licht ist energiesparsam und äußerst langlebig. Um eine gemütliche Atmosphäre zu erzielen, werden Accessoires und Dekorationen, aber auch Heimtextilien, Pflanzen, Bilder und natürlich Gegenstände des täglichen Gebrauchs zur Gestaltung des Raums eingesetzt. Bei Dekorationen sind warme Naturmaterialien aus Holz, Stein, Kork oder Filz beliebt.

Rechtliches

Es zieht!

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Ein geringer Umfang an Zugluft muss bei einem Passivhaus mit Lüftungsanlage nach Meinung der Rechtsprechung hingenommen werden. Doch wenn es zu luftig wird, können die Bewohner nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern eine Mietminderung geltend machen.

Der Fall: Ein Paar war in eine Dreizimmerwohnung in einem Passivhaus gezogen – versehen mit Fußbodenheizung und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Wegen einer fehlerhaften Regulierung der Anlage und wegen ungeeigneter Luftdurchlässe zog jedoch ständig ein Strom kühler Luft durch die Räume. Insbesondere das Wohn- und Arbeitszimmer sowie das Schlafzimmer waren betroffen. Die Fußbodenheizung schaffte es nicht, gegen diesen kalten Zug anzukommen. Zeitweise sei es unerträglich für sie, stellten die Mieter fest. Sie hielten eine 20-prozentige Minderung ihrer Zahlungen für angemessen. Der Eigentümer verweigerte das und behauptete, es könne gar nicht bewiesen werden, dass die Störung die Schwelle einer unerheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung überschreite.

Das Urteil: Das Amtsgericht stellte fest, bei einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sei „konstruktionsbedingt häufig, zumindest innerhalb eines gewissen Rahmens, mit Zugluft zu rechnen“. Deswegen könne man in solchen Fällen nicht grundsätzlich von einem Mangel der Wohnung sprechen. Doch hier gehe die Belästigung „über das erwartbare und damit hinzunehmende Maß hinaus“. Von „den einschlägigen Behaglichkeitskriterien“ einer Wohnung könne keine Rede mehr sein. 20 Prozent Mietminderung hielt das Gericht aber für zu hoch und sprach den Mietern lediglich zehn Prozent zu.

(Amtsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 33 C 1251/17)

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