Zentrale Unfall-Hilfe
Der Zentralruf der Autoversicherer steht nach einem Verkehrsunfall in Deutschland und in den Staaten der europäischen Gemeinschaft sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz Beteiligten mit Rat und Tat zur Seite.
Geschädigte beziehungsweise deren Vertreter wie Rechtsanwälte, Autovermieter oder Reparaturwerkstätten können den Service der Autoversicherer speziell zur Ermittlung der gegnerischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nutzen.
Um hier zu gesicherten Erkenntnissen zu gelangen, benötigt der Zentralruf das Kennzeichen des Fahrzeugs des Unfallgegners sowie das Datum des Schadentags. Bei Unfällen im Ausland werden zusätzlich noch das Unfallland und das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs benötigt.
Anfragende erhalten in der Regel den Namen und die Kontaktdaten der ermittelten Versicherung, um damit eine zügige Schadenregulierung einleiten zu können. Bei einem Unfall außerhalb Deutschlands liefern die Experten Informationen zur ausländischen Versicherung sowie zur zuständigen Schadenregulierungsstelle.
Der Zentralruf ist in Deutschland unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 250 260 0 an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr zu erreichen. Anrufer aus dem Ausland wählen +49 40 300 330 300. Übers Internet können Hilfesuchende unter www.zentralruf.de/online-anfrage Kontakt herstellen. bst